Standorte: Kiel und Rosenheim
Unsere Drohnen Piloten verfügen über eine langjährige Erfahrung (seit 2001) beim Steuern von Drohnen mit Kameras. Wir haben Fernpiloten in Süddeutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland und Norddeutschland verfügbar. Natürlich sind unsere Teams auch für das Ausland einsatzfähig. Wir haben schon in Afrika, Asien, England, Spanien usw.. Erfahrungen sammeln können.
Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis
Seit 1. Oktober 2017 benötigen Piloten für das fliegen einer Drohne einen Gewerblichen-Nachweis, der Kenntnisnachweis nach § 21d der LuftVO vorgeschrieben. Dieser gesetzlich geforderte Gewerbliche-Nachweis zum Steuern von Drohnen muss mittels einer Theorieprüfung bei einer anerkannten Stelle des Luftfahrtbundesamtes (LBA) absolviert werden. Erst mit diesem Gewerblichen-Kenntnisnachweis ist es möglich, Aufstiegsgenehmigungen für das Gewerbliche fliegen, bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu erhalten.
Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung am 01.01.2021 gibt es zwei neue „EU-Drohnenführerscheine“, rechtlich werden diese A1/A3 Kompetenznachweis und A2 Fernpiloten-Zeugnis genannt. Der „große“ Drohnenführerschein/EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist für Drohne mit einem Abfluggewicht bis 4Kg oder eine C2 zertifizierte Drohne in einem seitlichen Abstand von weniger als 150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einsetzen wollen, wird das EU-Fernpilotenzeugnis A2 oder bis Ende 31.12.2021 der Gewerbliche Kenntnisnachweis nach § 21d der LuftVO benötigt. Zusätzlich für den Fernpilotenzeugnis A2 ist eine Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2 notwendig.
Unsere Drohnen Piloten haben diese wichtigen Nachweise für das gewerbliche Fliegen mit Drohnen absolviert und erhalten.